Petition

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1. WARUM ENGAGIEREN WIR UNS FÜR EIN 5G-FREIES TUTZING?

Weil uns Ihre und unsere Gesundheit und insbesondere die Gesundheit unserer Kinder am Herzen liegt!

Da eine kritische Auseinandersetzung zum Thema 5G-Technologie u.E. in den Massenmedien bisher nicht stattfindet, ist unser Ziel, hier zu informieren und aufzuklären. Wir sind keine Digitalisierungsgegner, sondern streben gesundheitsverträgliche Lösungen für die Übertragung von Daten an.

5G ist die fünfte Mobilfunkgeneration, die durch hochfrequente Mikrowellenstrahlung eine schnellere Datenübertragung mit mehr Datenvolumen ermöglichen soll. „Die 5G-Strahlung soll laut EU in der Lage sein pro Quadratkilometer 1 Million Geräte zu vernetzen.“ [1]
„Der damit verbundene gigantische zusätzliche Energie- und Rohstoffverbrauch sei nur mit rücksichtsloser Naturzerstörung und in der Folge Entzug der Lebensgrundlagen für Mensch, Tier und Pflanzen [..] zu haben.“ [2]

Die 5G-Lizenz-Versteigerung für die Frequenzen kleiner 6 GHz erfolgte in Deutschland in 2019 ohne vorherige Technikfolgeabschätzung. [2]

Mit Stand Dezember 2019 haben mehr als 268 Fachleute aus Wissenschaft und Medizin weltweit den Internationalen 5G-Appell „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“ unterzeichnet, der 2015 bei der UN und 2017 bei der EU eingereicht wurde. „In dem Appell wird ein Moratorium [..] empfohlen, bis potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vollständig durch industrieunabhängige Wissenschaftler erforscht wurden.“ [3]

Im Februar 2020 stellt der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments unterschiedliche Forschungsergebnisse zu 5G zusammen, u.a. mit dem Fazit: „Die Fragen, was 5G eigentlich ist, wofür es gebraucht wird, ob es Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat, ob es sicher ist, ob es ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet oder ob jemand bereit sein wird, dafür zu bezahlen, sind nach wie vor nicht beantwortet.“ [3]

Die Nichtumsetzung des im Internationalen 5G-Appell geforderten Moratoriums von 5G stellt unserer Einschätzung nach eine Missachtung des Vorsorgeprinzips gem. Art. 2 (2) und Art. 20a des Grundgesetzes sowie Art. 191 EU-Vertrages dar. Im Art. 191 heißt es: "Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."[ ]; und weiter:“ Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit [..].“

„In Städten wie Brüssel, Genf oder im Silicon Valley wurde 5G wieder gestoppt. Wesentlich dafür waren Sicherheitsbedenken, die potenziellen Gesundheitsgefahren und die Tatsache, dass eine hohe Senderdichte zu erwarten ist.“ [4] Die Belgische Umweltministerin Frau Céline Fremault erklärt am 29.03.2019 den vorläufigen Stopp des geplanten 5G-Projekts für ihr Land und stellt fest, dass ein 5G-Pilotprojekt nicht mit den bisherigen Strahlenschutznormen vereinbar ist. Zitat: "...Die Brüsseler sind keine Labormäuse, deren Gesundheit ich aus Profitgründen verkaufen kann..." [5]

Kommunen in unserer Region lehnen einen ungeprüften 5G-Ausbau ab, wie z.B. Starnberg [6], Murnau [7], Bad Wiessee [8].

2. UNSERE FORDERUNG

Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern Sie, Frau Bürgermeisterin Marlene Greinwald und den Tutzinger Gemeinderat deshalb höflichst aber mit Nachdruck auf:

Folgen Sie dem verantwortungsbewussten Beispiel der politisch Verantwortlichen in unserer Region, die für ihre Kommunen ein 5G-Moratorium erwirkt haben, und verfügen Sie ein sofortiges 5G-Moratorium im gesamten Gemeindegebiet Tutzing,
  • bis die Unbedenklichkeit für Menschen, Tiere und Pflanzen durch industrieunabhängige Wissenschaftler nachgewiesen ist (Einhaltung des Vorsorgeprinzips gem. Art. 2 (2) und Art. 20a des Grundgesetzes sowie Art. 191 EU-Vertrag),
  • um Tutzing als Urlaubs- und Erholungsort zu erhalten bzw. auszubauen und zugleich Tutzing durch ein flächendeckendes Breitband-/Glasfasernetz als Wirtschaftsstandort zu stärken,
  • um Demokratie, Datenschutz und Grundrechte zu erhalten (Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht),
  • um die geplanten Klimaschutzziele erreichen zu können,
  • um Gemeinde vor Haftungsklagen und private Grundstückseigentümer vor Wertverlusten zu schützen. [9]
Wir sehen die Minimierung von elektromagnetischer Strahlung als kommunalen Auftrag der Daseinsvorsorge!

3. BEGRÜNDUNG

3.1. Gesundheit / Biologie

Schon heute sind Mensch und Natur, vor allem in den Ballungsgebieten, zum Teil sehr hohen Mikrowellen-Belastungen durch 3G-/4G-Mobilfunktechnologie ausgesetzt, deren negative Auswirkungen in vielen, industrieunabhängigen Studien belegt sind. [10]

Mit 5G, welches sehr hohe Datenübertragungsraten bereitstellen soll, kann u.E. aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Belastung aufgrund der eingesetzten Technologie weiter verdichten wird. Bereits heute, ohne 5G, gibt es ca. 1,5 Millionen elektrohypersensible Menschen in Deutschland. [11] Weiterhin gibt es schon heute Studien, welche zum Beispiel auch das massive Insektensterben in direktem Zusammenhang mit gepulsten Hochfrequenzen erkennen und detailliert erklären. [12]

Welche Folgen könnten durch 5G für die menschliche Gesundheit zu erwarten sein? [13] [14]
  • Schwächung des Immunsystems
  • Anstieg der Krebsrate durch verstärkte Bildung von freien Radikalen
  • Zunahme von Elektrosensibilität
  • Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Herz-Rhythmus-Störungen, Tinnitus, Gedächtnisstörungen
  • Schädigung des männlichen Samens
  • Zunahme von Fehlgeburten
  • Zunahme von Missbildungen durch Genschäden
  • Zunahme von Konzentrations-, Lern-, Befindlichkeitsstörungen bis hin zu ADHS und Autismus bei Kindern

Welche Auswirkungen könnten durch 5G für Tiere und Pflanzen zu erwarten sein?
  • Fruchtbarkeitsstörungen und Missbildungen bei Säugetieren [14]
  • rasante Beschleunigung des Insektensterbens (Fühler wirken wie Antennen) [12]
  • Orientierungslosigkeit von Tieren, die sich am Magnetfeld der Erde orientieren (z.B. Wale, Vögel, Insekten) [12]
  • Baumfällungen zur Erzielung einer besseren Sendeleistung [15]
  • Baum- und Pflanzensterben durch intensivierte Strahlung [16]

Gibt es einen Grenzwert, der schützt?

„Es gibt bei künstlich erzeugter Strahlung kein risikofreies Expositionsniveau. Grenzwerte legen lediglich das Verhältnis von Nutzen und Risiko fest, d.h. wieviel geschädigte Personen kann man in Kauf nehmen. [..] Die gegenwärtigen Grenzwerte vernachlässigen elementare Einflussgrößen der Strahlung und ihre Wirkung auf die Biologie des Menschen. Die Grenzwerte [..] erfassen nicht:
  • Dauerdosis und Langzeitwirkungen
  • Strahlungsspitzen, sondern nur rechnerische Mittelwerte
  • Gepulste oder modulierte Strahlung
  • die biologisch wirksame niederfrequente Taktung
  • den Frequenzmix durch die verschiedenen Anwendungen
  • kumulative Effekte
  • athermische Wirkungen der Strahlung
  • Membranpotentiale und andere Ströme und Frequenzen in den Zellen
  • verletzlichere Personen und Organismen“ [17]
3.2 Überwachung

Aufgrund der durch 5G angestrebten Vernetzung könnten u.E. die bereits existierenden Überwachungsmöglichkeiten stark ausgedehnt werden. [2] In der Smart City Charta der Bundesregierung steht auf S. 43 unter "Visionen eines hypervernetzten Planeten": "6. Post-voting society Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.“ [18]

3.3 Technische Informationen:

Zu den in der breiten Öffentlichkeit u.E. kaum bekannten, bisher veröffentlichten technischen Voraussetzungen von 5G zählen:
  • "Um die enormen Datenmengen zu übertragen, seien Sender mit extrem kurzer Wellenlänge notwendig, die Feststoffe schlecht durchdringen könnten." [2]
  • "[..] außerordentlich hohe Anzahl der Antennen [..]" [13]
  • "[..] enorm hohe Leistung der abgestrahlten Energie, die die Durchdringung der Baumasse gewährleisten soll [..]" [13]
  • "[..] die außerordentlich hohe Pulsung [..]" [13]
  • „In Kommunen könnte alle 100 Meter ein 5G-Sender installiert werden“ [19]
  • Sendefrequenzen im Bereich bis zu 25 GHz (bisher max. 2,6 GHz), ohne wissenschaftlichen Nachweis zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser sehr hohen Frequenzen [21]
  • "[..] Millionen neuer 5G-Basisstationen auf der Erde und [..] Aussendung von 20.000 neuen Weltraumsatelliten [..]" [20]

Für die aktuellen Smartphone-Anwendungen ist kein 5G erforderlich. [21]

Quellen (vgl., 30. April 2020):

[1] kurzelinks.de/hsoz [2] Bayerische Staatszeitung Nr. 14 vom 05.04.2019, S.19, "Schattenseiten der vollvernetzten Welt" [3] kurzelinks.de/f0w7 [4] kurzelinks.de/8poc [5] tinyurl.com/yyhctn8f [6] kurzelinks.de/vsa4 TOP Ö16 [7] kurzelinks.de/i3h8 [8] kurzelinks.de/to1z [9] kurzelinks.de/g2cd [10] kurzelinks.de/g4p2 [11] kurzelinks.de/r062 [12] kurzelinks.de/j111 [13] kurzelinks.de/t14k [14] kurzelinks.de/rod8 [15] kurzelinks.de/yumf [16] kurzelinks.de/i1eg [17] kurzelinks.de/wpen [18] kurzelinks.de/2r16 [19] kurzelinks.de/a9br [20] kurzelinks.de/7flu [21] kurzelinks.de/s2kj

Kontakt: 5G-freies_Tutzing@posteo.de

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